Die alleinstehend verfügbare Zahnersatzversicherung

Kürzlich wurde durch einen in diesem Segment neuen Anbieter die Möglichkeit geschaffen, eine reine Zahnersatzversicherung, die in Erweiterung zur gesetzlichen Krankenversicherungsleistung alleinstehend verfügbar ist, zu beantragen.

Wenn ein festsitzender Zahnersatz (beispielsweise ein Implantat oder eine Krone) benötigt wird, kann dies sehr schnell teuer werden. Daher ist es durchaus sinnvoll, dieses Risiko abzusichern. Eine solche Zahnersatzversicherung stellt eine gute und preiswerte Ergänzung zur gesetzl. Krankenversicherung dar, die die meist unerwartet anfallenden und mitunter sehr hohen Kosten ersetzt. Die gesetzlichen Krankenkassen (ÖGK, BVAEB, SVS etc.) übernehmen nämlich in aller Regel nicht die Kosten für einen festsitzenden Zahnersatz, sondern lediglich die Kosten für einen herausnehmbaren Zahnersatz wie eine Prothese.

Die ERGO Versicherung ist derzeit der einzige Anbieter auf dem Markt, der eine reine Zahnersatzversicherung als eigenständigen Tarif anbietet. Somit wird für diese Versicherung keine weitere Krankenzusatzversicherung, wie z.B. eine Sonderklasseversicherung, benötigt. Sie ist also „stand-alone“ verfügbar.

Versicherungsleistungen klar geregelt

In den Versicherungsbedingungen ist geregelt, dass die Zahnersatzmaßnahmen bei bereits zu Versicherungsbeginn fehlenden bzw. provisorisch behandelten (also nicht dauerhaft implantierten/fixierten/angepassten/ersetzten) Zähnen sowie die Reparaturkosten bei bestehendem Zahnersatz, der zu Versicherungsbeginn bereits reparaturbedürftig war, nicht versichert sind. Selbstverständlich ist dies auch bei bereits vor Versicherungsbeginn angeratenen oder geplanten Zahnersatzmaßnahmen der Fall.

Ansonsten besteht jedoch voller Versicherungsschutz für Ihre Zähne, wie auch für ihren bereits vorhandenen Zahnersatz. Dabei ist die Beantragung der Zahnersatzversicherung besonders einfach, da keinerlei Beantwortung von weiteren Gesundheitsfragen vorgesehen ist.

Die Versicherungsleistung erstreckt sich auf:

  • (Teil-)Kronen und Brücken,
  • Implantate,
  • Prothesen und
  • Reparaturen von bereits bestehendem Zahnersatz

In den ersten Jahren sind die versicherten Höchstsätze gestaffelt; ab dem 5. Versicherungsjahr steht der maximale Leistungssatz zur Verfügung.

Hier finden Sie die Versicherungsbedingungen: ERGO Zahnersatzversicherung Bedingungen

Zusammenfassend ist die Zahnersatzversicherung eine Versicherung, die ihr Augenmerk auf die teuren Maßnahmen eines Zahnersatzes legt und welche die Kosten für die vollständige Ersetzung eines Zahnes in erheblichem Ausmaß abfedert. Alle anderen regelmäßig anfallenden Zahnbehandlungen (kieferorthopädische Leistungen, wie eine Zahnspange, aber auch Füllungen, Inlays oder Mundhygiene) sind nicht versichert. Hierfür wäre ein vollwertiger Zahntarif notwendig, der meist nur in Verbindung mit einer Sonderklasseversicherung abgeschlossen werden kann. Die Zahnersatzversicherung ist dafür entsprechend preisgünstig und stellt eine sinnvolle Absicherung für die großen Schäden dar, die das eigene Budget mitunter stark belasten können.

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