Krankenversicherungsvergleich

Für all diejenigen, die sich mehr als die gesetzliche Krankenversicherung wünschen, empfiehlt es sich zusätzlich eine private Krankenversicherung abzuschließen, die einem eine bestmögliche Absicherung bietet. Im Fall einer Krankheit oder eines Unfalls ermöglicht Ihnen die private Krankenversicherung weitere Leistungen und Möglichkeiten, die über das Ausmaß der gesetzlichen Versicherungen hinausgehen. Zum Beispiel zählt dazu die Wahl spezieller Ein- oder Zweibettzimmer Im Fall eines Krankenhausaufenthaltes. Zudem können im ambulanten Bereich Wahlärzte besucht werden, für diese eine gesetzliche Krankenversicherung nur einen Teil der Kosten rückerstatten würde. Weitere Mehrleistungen sind die Kostenerstattung von Heilpraktikern, Heilbehelfen wir Krücken, Brillen, Physiotherapie, Zahnärzte bzw. Zahnregulierungen. Durch den Abschluss einer privaten Krankenversicherung für Ihre Kinder, sind beispielsweise die Begleitkosten für einen Krankenhausaufenthalt inkludiert. In so einem Fall kann zusätzlich ein Taggeld für den Aufenthalt im Krankenhaus abgeschlossen werden. Das ist nur ein kleiner Auszug aller Mehrleistungen die eine private Krankenversicherung mit sich bringt. Die geringen monatlichen Raten können sich bei diesem Umfang an Leistungen wirklich schnell lohnen.

In Österreich gilt für alle die selbstständig oder eben unselbstständig erwerbstätig sind die gesetzliche Pflichtversicherung. Arbeiter und Angestellte werden direkt vom Arbeitgeber bei der Gebietskrankenkasse versichert. Selbständige hingegen, sind bei der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft im jeweiligen Bundesland versichert. Für Staatsbedienstete besteht Zuständigkeit der Versicherungsanstalt öffentlicher Bediensteter (BVA), während Bauern der Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB) angehören. Ausnahmen gibt es allerdings bei Freiberuflern, die sich in branchenspezifischen Kammern organisieren. Zu dieser Gruppe zählen Arzte, Steuerberater, Apotheker, Ziviltechniker, Notare sowie auch Rechtsanwälte. Für diese Angehörigen besteht durch die „Opting-Out“ Regel, die freie Wahl zwischen der gesetzlichen bzw. privaten Krankenversicherung zu wählen. Sollte die private Krankenversicherung gewählt werden, so können diese Mehr-Leistungen wie die Sonderklasse analog zur privaten Zusatzversicherung gleich mit vereinbaren.

Private Krankenversicherung Vergleich

Ein Vergleich zwischen den unterschiedlichen Angeboten für Ihre private Krankenversicherung lohnt sich. Die monatlich zu entrichtende Rate hängt von verschiedenen Faktoren ab. Zum einen spielt das Eintrittsalter eine wichtige Rolle für die anschließende Kostenberechnung. Ebenfalls nach dem örtlichen Geltungsbereich der Versicherung kann die monatliche Rate variieren. So wird je nach örtlicher Deckung zwischen einer Österreich- und einer Bundeslanddeckung im Tarif Sonderklasse unterschieden. Die Kosten in den verschiedenen Bundesländern unterscheiden sich dabei, wie hoch die Kosten von den Krankenhausaufenthalten im jeweiligen Bundesland an die Krankenversicherung weiterverrechnet werden. Deshalb unterscheiden sich die monatlichen Raten von Bundesland zu Bundesland. Dasselbe gilt für den Selbstbehalt in den unterschiedlichen Bundesländern. Die unterschiedlichen Kosten entstehen im Prinzip aus demselben Grund. Zudem variiert der Selbstbehalt von Versicherer zu Versicherer. Dazu gibt es spezielle Angebote der Versicherungsanbieter, was die Tarife mit Selbstbehalt angeht. Zum Beispiel könnte ein Entfall des Selbstbehaltes beim ersten Aufenthalt in einer Klinik vereinbart werden. Ebenfalls gibt es Angebote, bei denen man unter dem 45. Lebensjahr überhaupt keinen Selbstbehalt tragen muss. Begünstigt könnte auch der Wechsel zu einem neuen Tarif ohne erforderliche Gesundheitsprüfung und ebenfalls ohne Selbstbehalt werden. Kinder werden in Sachen Selbstbehalt ebenso begünstigt, diese zahlen in der Regel nur die Hälfte und sind bei Krankenhausaufenthalten in Folge von Unfällen gänzlich vom Selbstbehalt befreit.

Im Rahmen der privaten Krankenversicherung, dem sogenannten ambulanten Tarif, können anfallende Kosten für ärztliche Behandlung bzw. medizinische Leistungen, die außerhalb eines Spitalaufenthaltes stattfinden, versichert werden. Bei einer Behandlung durch einen Wahlarzt, werden die Kosten von der Krankenversicherung in der Regel nur zu einem geringen Prozentsatz rückerstattet. Sobald die gesetzliche Pflichtversicherung Ihren Anteil ausbezahlt hat, übernimmt die private Krankenversicherung, je nach Versicherung, die Kosten in voller Höhe. Es gibt für diese Zahlungen allerdings eine Deckelung, bis zu einem abgemachten Höchstsatz pro Versicherung Jahr.

Ebenfalls besteht die Möglichkeit sich mit einer Zahnversicherung gegen hohe Kosten abzusichern. Diese Zusatzversicherung erstattet die Kosten für Zahnersätze, Röntgen, Zahn- und Kieferregulierungen sowie meist Mundhygiene. Diese Kosten werden normalerweise nur zu einem Teil oder gar nicht von der gesetzlichen Krankenkasse abgedeckt. Allerdings sind hier die nötigen Wartezeiten zu beachten. Das heißt, nach Abschluss dieser Versicherung müssen Sie eine bestimmte Zeit abwarten, bevor eine Versicherungsleistung erfolgen kann. Nach Abschluss der Versicherungen steht nicht sofort der volle Umfang an Leistungen zur Verfügung. Jedes Jahr erhöht sich dieser Anspruch, bis Sie letztendlich beim vollen Umfang an Leistungen angekommen sind. Je nach Vereinbarung sind dies in der Regel zwischen 3 und 5 Jahren. In Österreich ist es allerdings nicht möglich, einen eigenständigen Vertrag für eine private Zahnversicherung abzuschließen. Dies kann nur in Verbindung mit einem Sonderklassenvertrag zustande kommen. Lassen Sie sich am besten von einem unserer Experten über die Möglichkeiten einer privaten Krankenversicherung umfassend beraten. Anschließend entscheiden Sie sich für ein Paket, das genau Ihren Erwartungen entspricht.

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