
Private Krankenversicherung Österreich
Wer in Österreich als Nichtselbständiger oder als Selbständiger tätig ist, kommt um eine gesetzliche Krankenversicherung nicht herum. Für freiberuflich selbstständig Erwerbstätige, wie z.B. Rechtsanwälte, Notare, Apotheker, Wirtschaftstreuhänder gibt es die Möglichkeit über das „Opting out“ eine private Krankenversicherung mit Gruppenvertrag abzuschließen.
Personen, die keine verpflichtende gesetzliche Krankenversicherung haben, können eine freiwillige Krankenversicherung beantragen. Diese kann entweder bei gesetzlichen Krankenkassen oder aber bei privaten Krankenversicherungen beantragt werden. Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, dann hat die gesetzliche Krankenkasse die Versicherung anzunehmen.
Bei privaten Krankenversicherungen entscheidet die Versicherung auf Grund des Gesundheitszustandes über die Annahme. In Österreich sind die Träger der Krankenversicherungen die jeweils zuständigen Krankenkassen. Diese Träger sind verschiedenen Beschäftigungs- bzw. Berufsgruppen zugeordnet.
Gebietskrankenkassen:
In den Gebietskrankenkassen sind vorwiegend Arbeiter und Angestellte sowie Lehrlinge versichert. In jedem Bundesland gibt es eine Gebietskrankenkasse. Die Zugehörigkeit ist nicht vom Wohnort des Versicherten, sondern vom Ort, an dem die versicherte Tätigkeit ausgeübt wird.
Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA):
In dieser Krankenkasse sind Politiker, Vertragsbedienstete des Bundes (Eintritt nach dem 31. Dezember 1998), Vertragsbedienstete der Länder, Gemeindeverbände und Gemeinden (Eintritt nach dem 31. Dezember 2000), Bedienstete der Universitäten nach dem Universitätsgesetz 2002, Beamte sowie Personen, die einen Ruhe- oder Versorgungsgenuss oder eine Pension nach einem solchen Dienstverhältnis oder einer solchen Funktion beziehen (Pensionisten).
Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft:
Die SVA ist zuständig für Selbstständige und Freiberufler, sowie Pensionsbezieher nach dem GSVG.
Sozialversicherungsanstalt der Bauern:
Die Sozialversicherungsanstalt für Bauern ist zuständig für die im Inland in der Land- und Forstwirtschaft selbstständig Erwerbstätigen und ihre hauptberuflich mittätigen Angehörigen sowie für Bezieher einer Pension nach dem BSVG
Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau:
Die VAEB ist zuständig für die Bediensteten der österreichischen öffentlichen Eisenbahnen, der Versicherungsanstalt der Eisenbahnen und Bergbau selbst sowie Bergbauunternehmen und Pensionisten, für die die VAEB zuständig ist bzw. Bezieher eines Ruhe (-Versorgungsgenusses) von der Pensionsstelle der ÖBB sowie von knappschaftlichen oder diesen gleichgestellten Betrieben.
Alle diese Krankenkassen sind im Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger zusammengefasst.
Die gesetzliche Krankenversicherung bietet eine solide Grunddeckung. Trotzdem entscheiden sich immer mehr Österreicher für eine private Krankenzusatzversicherung. Die Private Krankenzusatzversicherung bietet die Möglichkeit im Krankenhaus in einem Zweibettzimmer oder im Einzelzimmer zu liegen. Dabei haben Sie die Wahl des Krankenhauses und des behandelnden Arztes.
Außerhalb des Krankenhauses haben Sie die Möglichkeit, den Spezialisten ihres Vertrauens unabhängig von einem Kassenvertrag und ohne notwendige Überweisung zu wählen. Wenn sie die Alternativmedizin bevorzugen, ist diese über den ambulanten Tarif ebenfalls möglich. Leistungen bei einer notwendigen Physiotherapie, für Brillen, Heilbehelfe, aber auch Zahnersatz und Zahnregulierung machen die oft nur geringen Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung finanziell verkraftbar.
Durch die Bezahlung der Begleitkosten durch die private Krankenversicherung ist es außerdem möglich, dass Sie ihr Kind ohne Aufpreis ins Krankenhaus begleiten können. Gesundheit können sie mit Geld leider nicht kaufen, die passende Gesundheitsversorgung hingegen schon. Wir unterstützen sie gerne dabei, das maßgeschneiderte Paket für ihre Bedürfnisse zu finden. Fordern Sie bei uns ihr persönliches Angebot für eine private Krankenversicherung an!
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