Private Krankenversicherung
Als Grundsatz gilt in Österreich, dass jeder nichtselbstständig Erwerbstätige und jeder Selbständige automatisch in der gesetzlichen Pflichtversicherung versichert ist. Die gesetzliche Krankenkasse ist in diesen Fällen für Angestellte und Arbeiter die Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) oder für Selbständige und Bauern die Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) mit Stützpunkt im jeweiligen Bundesland. Personen im öffentlichen Dienst sowie die Bediensteten im Bereich Eisenbahn und Bergbau sind in der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) versichert. Ärzte, Notare, Rechtsanwälte, Apotheker, Ziviltechniker und Steuerberater haben die Möglichkeit, ihre Krankenkasse auszusuchen. Über das sogenannte „Opting Out“-Regelung ist es diesen Berufsgruppen möglich, eine private Krankenversicherung abzuschließen. Welche Gruppenversicherung für diese Berufsgruppe vorhanden ist, erfahren Sie bei uns.
Tarif Sonderklasse
Bei der Versicherung für die Sonderklasse im Krankenhaus wird immer zwischen der regionalen Bundesland-Deckung und der österreichweiten Deckung unterschieden. Da in Wien im Krankenhaus die höchsten Kosten an die Patienten verrechnet werden, ist die Prämie für das Bundesland Wien am teuersten und bestimmt diese somit auch die Prämie des Österreich-Tarifs. Es gibt Tarife für die Sonderklasse mit und ohne Selbstbehalt. Die Selbstbehalte sind in der Regel nach Bundesländern gestaffelt und unterschiedlich hoch, ebenso die Prämie – manche Versicherer bieten auch einen Tarif an, bei dem der Selbstbehalt in allen Bundesländern gleich hoch ist. Für Kinder beträgt der Selbstbehalt üblicherweise die Hälfte des Selbstbehaltes von Erwachsenen. Bei Krankenhausaufenthalten durch Unfall fällt in der Regel kein Selbstbehalt an. Außerdem bieten die Versicherungen verschiedene „Zuckerl“ als Einstiegsgeschenk bei den Selbstbehaltstarifen an, z.B.: Kein Selbstbehalt bis zum 45. Lebensjahr, kein Selbstbehalt beim ersten Leistungsfall, begünstigter Wechsel ohne Gesundheitsprüfung in einen Tarif ohne Selbstbehalt usw.
Ambulanter Tarif
Beim ambulanten Tarif handelt es sich um die medizinische Versorgung, wenn kein stationärer Aufenthalt notwendig ist. Wenn diese Behandlung von einem „Wahlarzt“ durchgeführt wird, übernimmt die Pflichtkasse nur einen geringen Teil. Leistet die Pflichtkasse eine Vergütung, übernimmt die private Krankenzusatzversicherung meist 100% des restlichen Betrages. Die maximale Leistung pro Jahr wird über den Gesamthöchstsatz definiert. Hier ist zu beachten, ob in diesem Gesamthöchstsatz die Kosten für Medikamente, Heilbehelfe, Physiotherapie etc. enthalten sind oder ob es dafür eigene Höchstbeträge gibt. Für Kontaktlinsen, Brillen oder Einlagen gibt es meist Höchstbeträge, die nur im Zeitraum von 2 Jahren zur Verfügung stehen.
Zahnversicherung
In einer Zahnversicherung sind Leistungen für Zahnbehandlung inkl. Zahnextraktionen, Zahnröntgen und Zahnersatz sowie Zahn- und Kieferregulierungen enthalten. Bei Vertragsabschluss ist besonders darauf zu achten, dass es hier allgemeine Wartezeiten gibt und die Höchstsätze zumeist im Laufe der Jahre ansteigen. Den vollen Versicherungsschutz erreichen Sie meist im dritten Jahr, bei manchen Anbietern auch erst im 5. Jahr. Übliche Vergütungssätze sind 50% und 80% des Rechnungsbetrages. Eine Zahnversicherung kann in Österreich nur in Verbindung mit einer Sonderklasseversicherung abgeschlossen werden, da es keinen Anbieter gibt, der eine Zahnversicherung alleinstehend anbietet.
Um die richtige Wahl für Ihre private Krankenversicherung zu treffen, ist es wichtig, dass Sie sich im Klaren sind, welche Bereiche Sie gerne abgedeckt haben möchten. Wir berechnen gerne für Sie Ihr persönliches Angebot!
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